Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 01.01.2015

I.  Geltungsbereich

1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäfstbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen im Geschäftsverkehr. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen sind lediglich wirksam, wenn sie schriftlich und von den Vertragsparteien wechselseitig unterschrieben sind.
Die AGB gelten auch im Hinblick auf erbrachte Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines selbstständigen Beratungsvertrages sind.

2. Abweichenden Vertragsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

II. Angebote und Vertragsschluss

1. Alle Angebote, seien es Angebote aus Katalogen, sonstigen Verkaufsunterlagen und solche aus dem Internet, sind stets freibleibend – sie sind ausschließlich als Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen.

2. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind oder, sofern der Verzicht einer Auftragsbestätigung erklärt wird, der Auftrag unverzüglich ausgeführt wird. Dann gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.

3. Angebotspreise sind in Ermangelung eines gegenteiligen schriftlichen Hinweises grundsätzlich Netto-Preise.

4. Mehr- oder Minderlieferung bis zu 5% sind zulässig. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt. 

5.  Zur Abnahme im Rahmen von Druckaufträgen wird dem Käufer ein Ausdruck in digitaler Form per Email zugesendet. Wenn der Käufer per Email sein Einverständnis sowie die Freigabe des Ausdrucks ab Erhalt des Ausdrucks in digitaler Form erklärt, gilt diese als rechtsgültig. Ergeben sich nach Auftragserteilung Änderungen an Vertragsinhalten, an überlassenen Mustern oder freigegebenen Herstellungsunterlagen sind die vorzunehmenden Änderungen kostenpflichtig.

III. Lieferung und Lieferzeit, -fristen

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der zu liefernden Ware geht spätestens mit der Übergabe am vereinbarten Lieferort auf den Kunden über.

2. Sind Liefertermine nicht ausdrücklich und verbindlich zugesagt, gelten entsprechende Hinweise nur als eine Annäherung. Verbindlich zugesagte Lieferfristen, die nicht nach einem Kalendertag bestimmt sind, beginnen zu dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem dem Kunden die Auftragsbestätigung zugeht.

3. Lieferfristen verlängern sich bei Eintritt höherer Gewalt und allen nicht vorhersehbaren, nach Vertragsschluss eintretenden Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben. Diese Verlängerung tritt nur dann ein, wenn die bezeichneten Hindernisse tatsächlich einen wesentlichen Einfluss auf die Lieferung des Gutes haben. Wir verpflichten uns, auf solcherlei Hindernisse unverzüglich Anzeige zu erstatten. Der Kunde kann dann von uns eine Erklärung abverlangen, ob wir vom Vertrage zurücktreten oder die Lieferpflichten innerhalb einer angemessenen Frist zu erfüllen gedenken. Erklären wir uns dazu nicht unverzüglich, kann der Kunde vom Vertrage zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen. Treten solcherlei Hindernisse beim Kunden auf, gelten die vorbezeichneten Regelungen entsprechend.

4. Unsere Haftung ist im Hinblick auf rechtzeitige Lieferung beschränkt auf eigenes Verschulden und das Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen. Verschulden unserer Vorlieferanten haben wir nicht zu vertreten. Begründet ein schuldhaftes Verhalten unseres Vorlieferanten einen Schadensersatzanspruch, verpflichten wir uns, diesen an den Kunden abzutreten.

5. Geraten wir mit der Lieferung von Ware in Verzug, hat der Kunde auf unser Verlangen unverzüglich mitzuteilen, ob er weiter auf die Lieferung besteht, den Rücktritt vom Vertrage erklärt oder gegebenenfalls Schadensersatz statt der Leistung verlangt.

6. Ist ein Kunde mit der Abnahme unserer Leistungen in Verzug, reduziert sich unsere Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Werden Lieferungen grundlos nach Annahmeverzug nicht innerhalb eines Monats abgeholt, sind wir berechtigt, die Leistungen zu vernichten.

IV. Zahlung

1. InErmangelung einer anderen schriftlichen Vereinbarung ist der Kaufpreis mit der Zustellung unserer Rechnung spätestens aber innerhalb 8 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig. Sind werkvertraglich geschuldete Leistungen abgenommen, wird die Zahlung der Vergütung ebenfalls mit der Zustellung der Rechnung spätestens aber innerhalb 8 Tagen fällig.

2. Für die Zahlung mittels eines Wechsels bedarf es einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden ausschließlich zahlungshalber und nicht an Zahlungs statt hereingenommen. Wir behalten uns vor, Zug um Zug gegen Rückgabe der empfangenen Urkunden im Falle eines Protests die sofortige Barzahlung einzufordern.

3. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so gelten die gesetzlichen Regelungen. Insbesondere wird auf § 286 III BGB hingewiesen. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, die überlassenen Güter zurückzunehmen und – sofern erforderlich – dazu den Betrieb des Kunden zu betreten, um die Wegnahme vorzunehmen. Hierdurch begründet sich kein Rücktritt vom Vertrag.

4. Steht eine Zahlungsverweigerung mit der Rüge von Mängeln im Zusammenhang, ist ein Einbehalt ausgeschlossen, wenn dem Kunden bei Gefahrübergang der Mangel bekannt war, hätte bekannt sein müssen oder wegen grober Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist. Davon ausgeschlossen sind Mängel, die wir arglistig verschwiegen haben.

5. Eine Aufrechnung seitens des Kunden kann lediglich gegen eine von uns anerkannte bzw. rechtskräftig festgestellte Forderung erfolgen.

6. Für den Fall des Verzugs sind wir berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen. Ab der 2. Mahnung sind wir berechtigt, pro Mahnschreiben pauschale Mahngebühren in Höhe von 5,00 € in Rechnung zu stellen. Dabei ist dem Käufer der Nachweis gestattet, daß diese Kosten beim Verkäufer tatsächlich nicht angefallen oder in geringerer Höhe entstanden sind. Im Falle eines Zahlungsverzuges ziehen wir sofort einen Anwalt hinzu, um unsere Forderungen geltend zu machen. Alle dafür anfallenden Kosten trägt der Käufer. Wir sind berechtigt, unseren Forderungen an Dritte abzutreten, wenn ein Zahlungsverzug vorliegt. Neukunden beliefern wir grundsätzlich nur per Vorkasse. Wir behalten uns das Recht vor, die Zahlungsbedingungen jederzeit zu ändern. 

 

V. Gewährleistung

1. Der Kunde hat die gelieferte Ware vom Zeitpunkt der Übergabe an unverzüglich zu untersuchen und bestehende Mengendifferenzen oder Mängel unverzüglich zu rügen. Erfolgt diese Rüge nicht innerhalb von 8 Tagen durch schriftliche Anzeige, gilt die Lieferung als ordnungsgemäß erfolgt.

2. Im Falle einer Mängelrüge ist der Kunde nicht berechtigt, über die Ware in irgendeiner Weise zu verfügen, bis eine Klärung des Sachverhalts in beiderseitigem Einvernehmen oder durch die Anstrengung eines gerichtlichen Verfahrens sichergestellt ist.

3. Erkennen wir einen Mangel als begründet an, sind wir berechtigt je nach Art des Mangels und den Interessen des Kunden eine Ersatzlieferung oder die Nachbesserung als Nacherfüllung festzulegen.

4. Macht ein Verbraucher gegenüber dem Kunden Gewährleistungsansprüche geltend, sind wir davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Die Verjährung von Sachmängelansprüchen erfolgt in 12 Monaten. Der Verjährungsbeginn bemisst sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben.

6. Wir handeln auch Ware durch, deswegen sind wir nicht verpflichtet, unsererseits die Ware einer eingehenden Mängel- oder Vollständigkeitsprüfung zu unterziehen. Unsere Rüge gilt deswegen noch als rechtzeitig, wenn der Käufer uns gegenüber einen Mangel gerügt hat und wir diese Rüge unverzüglich an unseren Lieferanten weitergegeben haben.

VI. Haftungsbeschränkung

1. Gleich aus welchem Rechtsgrund sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, insbesondere im Hinblick auf die Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und einer deliktischen Handlung, ausgeschlossen. Ausgenommen sind Fälle, in denen wir ausdrücklich eine Garantie oder das Beschaffungsrisiko übernommen haben. Dieser Haftungsausschluss gilt ebenso nicht, sofern etwa nach dem Produkthaftungsgesetz unweigerlich gehaftet wird, in Fällen groben Verschuldens sowie wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Haftungsausschluss ist ebenso beschränkt bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im letzteren Fall ist der Schadensersatzanspruch auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden begrenzt, sofern kein grobes Verschulden vorliegt oder der Haftungsfall wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eingetreten ist. Damit ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil des Kunden verbunden.

2. Diese Haftungsbeschränkung gilt für den Kunden entsprechend.

3. Sofern unsere Leistungen und Waren zu Zwecken eingesetzt werden, die im Hinblick auf Lage, Temperatur, Feuchtigkeit und Witterungsanfälligkeit von einem gewöhnlichen, normgemäßen Einsatzbereich abweichen, ist der Kunde verpflichtet, vor Auftragsausführung Rechenschaft abzugeben. Unterlässt er entsprechende Hinweise, kann er daraus keinerlei Ansprüche uns gegenüber geltend machen.

4. Sollen der Witterung ausgesetzte Glaskonstruktionen mit Folie beklebt werden, sind je nach Intensität der Sonneneinstrahlung Spannungsrisse möglich. Wir übernehmen diesbezüglich keinerlei Haftung.

5. Beim Aufbringen von Folien auf Kraftfahrzeugen müssen diese unvermeidlich direkt auf dem Lack mittels eines Skalpells bearbeitet werden. Dabei sind Beschädigungen der Lackoberfläche unvermeidlich. Sofern diese Beschädigungen nicht auf grobes Verschulden oder Vorsatz zurückzuführen sind, kann der Kunde daraus keinerlei Ansprüche herleiten.

6. Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung behalten wir uns vor. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Digitaldruck keine Sonderfarben (HKS/Pantone) gedruckt werden können. Es kann dementsprechend zu Farbabweichungen kommen, die der Kunde hiermit akzeptiert. 
Bei farbigen Reproduktionen können in allen Herstellungsverfahren geringfügige Farbabweichungen vom Original auftreten. Leichte Streifenbildungen sind ebenfalls nicht grundsätzlich zu vermeiden. Vergleichbare Symptome können dann auftreten, wenn einer Vorproduktion eine Folgeproduktion angefügt wird. Diese produktionsbedingten Abweichungen stellen keine Mängel dar, aus denen sich Ansprüche herleiten lassen.

7. Die Qualität großformatiger Werbeflächen ist aus der Sicht des Betrachters, also mit dem vorgesehen Abstand, zu bewerten. Optische Mängel, die mit entsprechendem Abstand nicht erkennbar sind, stellen keine Mängel der Sache dar.

8. Liefert der Kunde Materialien, die durch uns weiterverarbeitet werden sollen, beschränkt sich unsere Haftung allein auf unsere Leistungen. Wir sind berechtigt von unseren Leistungspflichten zurückzutreten, wenn unsere Leistungen mit den vom Kunden gelieferten Materialien nicht korrespondieren.

9. Unerhebliche Staubeinschlüsse, die beim Laminieren unvermeidbar sind, stellen keine Sachmängel dar.

10. Kunststoffmedien können sich je nach Temperatur ausdehnen und zusammenziehen. Zuschnitte sind daher nach einem Toleranzrahmen (Temp.-Diff. in °C xs ca. 0,8 mm/m) zu beurteilen. Der Zuschnitt selbst erfolgt im Toleranzbereich von +/- 0,2 % auf die Gesamtflächen.

VII. Überlassene Unterlagen, Entwürfe, Muster

1. Werden uns Muster, Modelle, Entwürfe, auch in Dateiform, vom Kunden überlassen, werden diese dem Kunden nur auf entsprechenden Hinweis nach Abschluss der Arbeiten überlassen. Zur Vermeidung datenschutzrechtlicher Konsequenzen werden Dateien und die vorbezeichneten Materialien einen Monat nach Erfüllung der hier eingegangen Verpflichtungen vernichtet. Vom Kunden überlassene Materialien, Daten etc., die in der Produktion zu berücksichtigen sind, werden unsererseits inhaltlich nicht geprüft. Die Verantwortung für Inhalte trägt allein der Kunde.

2. Werden dem Kunden Muster, Entwürfe etc. zur Korrektur überlassen, werden diese nach entsprechender Freigabe von uns nicht nochmals überprüft. Fehler gehen allein zulasten des Kunden.

3. Alle Texte und Bilder sind fertig zu liefern. Texte werden nicht auf Rechtschreibung oder Grammatik Korrektur gelesen. Bilder werden auf die benötigte Größe hochgerechnet. In unserem Layout ist keine Bearbeitung der Bilder enthalten. Es gilt eine € 35,00 für neu Erstellung eines Layouts/Druckvorlage zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer für das Setzen des Textes und der Bilder sowie das Anpassen der Daten an das Format.

 

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung unserer sämtlichen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.

2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes der Ware an den Kunden erfolgt. Der Kunde hat mit seinem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.

3. Dem Kunden ist es gestattet, die Ware zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (im Folgenden zusammen: „Verarbeitung“ und im Hinblick auf die Ware: „verarbeitet“) erfolgt für uns; der aus der Verarbeitung entstehende Gegenstand wird als „Neuware“ bezeichnet. Der Kunde verwahrt die Neuware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

Bei Verarbeitung mit anderen Gegenständen, die nicht in unserem Eigentum stehen,  steht uns ein Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Ware zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Kunde Alleineigentum an der Neuware erwirbt, besteht Einigkeit zwischen dem Kunden und uns darüber, dass der Kunde uns Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Ware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt.

4. Für den Fall der Veräußerung der Ware oder der Neuware tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis der Ware entspricht. Der uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

5. Verbindet der Kunde den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses der Ware bzw. der Neuware zu der übrigen verbundenen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung an uns ab.

6. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der unter dieser Nr. VIII (Eigentumsvorbehalt) abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an uns weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Wechsel(Scheck-)protest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem können wir nach Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dem Nachkunden verlangen.

7. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Nachkunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

8. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.

9. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; uns steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

10. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Ware bzw. der Neuware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlagen der Ware/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung unsererseits, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

IX.  Datenschutz

Die aus der Geschäftsverbindungen gewonnenen personenbezogenen Daten werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

X. Gerichtsstand, Deutsches Recht

1. Erfüllungsort und der Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche, sich zwischen den Parteien ergebenen Streitigkeiten, ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich/rechtliches Sondervermögen ist, Kleve. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Geschäftssitz zu verklagen.

2. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien ist allein Deutsches Recht anzuwenden.

XII. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, bleibt der Bestand der übrigen Klauseln davon unberührt.